Für ein Leben voller Würde, Sicherheit und Zuwendung. Sicher gut versorgt.
Zuschuss der Pflegekasse ab Pflegestufe I. Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und rechnen mit der Pflegekasse ab.
mehr erfahren...Pflege des Wohnbereichs, Unterstützung in der Küche, gemeinsames Kochen oder Entsorgung von Abfällen.
mehr erfahren...Wir sorgen für Entlastung im Alltag und bieten individuelle Hilfen zur Organisation des Alltags.
mehr erfahren...Begleitung zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten und mobile Dienstleistungen zur alltäglichen Unterstützung.
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Mit einem anerkannten Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen. Die Pflegekasse gewährt jedoch einen monatlichen Betrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Unverbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Pflegegrad 1 und entsprechende Leistungen können Versicherte erhalten, denen Gutachter des Medizinischer Dienst (MD, bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachweisen.
Diese gesetzliche Regelung unterstützt unseren Einsatz. Die Menschen, die wir betreuen dürfen, bestätigen uns mit Dankbarkeit die geleistete Arbeit.
Wenn Sie Fragen bezüglich der Pflege eines Angehörigen haben, so hilft Ihnen das Informationsangebot weiter: