• Frankenstraße 9, 66424 Homburg Saar
  • Mo - Fr  8.00h - 16.00h
  • +49 152 52760662

Ambulante Alltagsbegleitung & Unterstützung für Pflegebedürftige

Wir helfen, betreuen und begleiten Menschen mit Herz bei vielen Anforderungen des Alltags.

Unterstützung im Alltag, die Vertrauen schafft und entlastet

Für ein Leben voller Würde, Sicherheit und Zuwendung. Sicher gut versorgt.

Anträge
 

Zuschuss der Pflegekasse ab Pflegestufe I. Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und rechnen mit der Pflegekasse ab.

  mehr erfahren...
Hilfestellungen
 

Pflege des Wohnbereichs, Unterstützung in der Küche, gemeinsames Kochen oder Entsorgung von Abfällen.

  mehr erfahren...
Alltagsbegleitung
 

Wir sorgen für Entlastung im Alltag und bieten individuelle Hilfen zur Organisation des Alltags.

  mehr erfahren...
Freizeit
 

Begleitung zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten und mobile Dienstleistungen zur alltäglichen Unterstützung.

  mehr erfahren...

Wir machen den Unterschied

Mit Herz und Kompetenz – Für ein weiterhin gewohntes Leben.

   
  • fest angestelltes, deutschsprachiges Stammpersonal an Pflegekräften mit zertifizierter Qualifikation nach §53b SGB XI.
  • Alle Mitarbeiter besitzen Führerscheinklasse C1 und sind offiziell zur Fahrgastbeförderung befähigt
  • regelmäßige Zertifizierungen aller Mitarbeiter garantieren höchste Professionalität. 
  • neben fachlicher Kompetenz legen wir großen Wert auf persönliche Zuwendung.
  • neben Alltagsunterstützung und Pflege bieten wir ebenso liebevolle Gespräche, gemeinsame Freizeitaktivitäten und wertvolle Zeit, die das Wohlgefühl der Senioren stärken.
  • unsere einfühlsamen Pflegekräfte vermitteln Sicherheit und Geborgenheit, fördern die psychische Gesundheit und entlasten sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen.
 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Wir geben Ihnen Orientierung

Mit einem anerkannten Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen. Die Pflegekasse gewährt jedoch einen monatlichen Betrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Unverbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Pflegegrad 1 und entsprechende Leistungen können Versicherte erhalten, denen Gutachter des Medizinischer Dienst (MD, bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachweisen.

Diese gesetzliche Regelung unterstützt unseren Einsatz. Die Menschen, die wir betreuen dürfen, bestätigen uns mit Dankbarkeit die geleistete Arbeit.

 

Schreiben Sie mir

Wir sind Netzwerkpartner

Pflegestützpunkt Saarpfalz-Kreis

Wenn Sie Fragen bezüglich der Pflege eines Angehörigen haben, so hilft Ihnen das Informationsangebot weiter:

Pflegestützpunkte im Saarland
 

Pflegestützpunktes des Saarpfalz-Kreises